Seemannschaft
und Tradition am Bodensee
Menüauswahl
Home
Ordnung an Bord
Sportliches Verhalten
Segelbekleidung
Heimathafen
Flaggenführung
Nationalflagge
Europaflagge
Kreuzer-Flagge
Gastlandflagge
Vereins Stander
Die Gösch
Sonstige Flaggen
Signalflaggen
Liegeplatzsuche - 7er Stander
Flaggengruß
Flaggenparade
Größenverhältnis
Gastliegeplatz
Bodenseezulassung
Registrierung von Booten
Bodenseeschifferpatent
Ferienpatent
Buchtipps
Links & weitere Tipps

Sportliches Verhalten gehört zur guten Seemannschaft

Jedem Schiffsführer muss klar sein, dass er nicht nur für sich handelt, sondern auch sein Heimatland oder seinen Heimatverein in der Öffentlichkeit repräsentiert. Lässt die Seemannschaft und die Yachtgebräuche zu Wünschen übrig, heißt es schnell „Typisch Österreicher“ oder oder oder!

Dies geht selbstverständlich viel schneller, als dass man positiv erwähnt wird. Um dem vorzubeugen achtet jeder Schiffsführer peinlichst genau darauf sich, sein Heimatland aber auch seinen Verein bzw. Verband von der besten Seite zu präsentieren.

So weit ich es überblicken kann, steht weltweit in allen Gesetzestexten und Vorgaben dass allen in Not geratenen Personen und Fahrzeugen Hilfe zu leisten ist, soweit es mit der Sicherheit des eigenen Fahrzeuges zu vereinbaren ist. Dies gilt auf dem Wasser noch viel stärker, als auf dem Land! Und so verlangt die Seemannschaft, dass man dieser Pflicht auch tatsächlich bis an die Grenzen seiner Möglichkeiten nachkommt.

zu Gast in fremden Häfen

In Häfen, ganz besonders natürlich in fremden Häfen wo man zu Gast ist, gilt speziell unnötigen Lärm (vor allem nachts) stets zu vermeiden. Auch bringt man keine Ausrüstungsgegenstände oder Proviant so auf der Keymauer oder dem Steg aus, dass diese eine Behinderung für Dritte darstellen. Dies sieht man leider immer öfter in den Hafenanlagen am Bodensee, aber auch an den Meeren.

Festmacherleinen

Gleiches gilt auch für Festmacherleinen. Überschüssiges Leinenmaterial wird ordentlich an Bord aufgeklart und nicht auf dem schmalen Schwimmsteg als Stolperfallen ausgebracht!

Die Rolle der Hafenmeister am Bodensee

Ist eine Yacht in einem fremden Hafen zu Gast, meldet sich der Schiffsführer unverzüglich beim zuständigen Hafenmeister (nautische Literatur, am Bodensee ist das „Leg An“ am gebräuchlichsten) und bittet diesen um Zuweisung eines geeigneten Liegeplatzes. Die Auswahl wird vom Hafenmeister getroffen und der Gast akzeptiert diese Entscheidung, auch wenn er vielleicht gerne einen anderen Liegeplatz gehabt hätte.

Päckchenliegen am Bodensee

Ist ein Hafen bereits überfüllt kann auf Anweisung des Hafenmeisters auch am Bodensee ins Päckchen gelegt werden; auch wenn dies unüblich ist. Hierzu holt man allerdings erst die Erlaubnis der bereits innen liegenden Yachten ein und fragt diese ebenfalls um Erlaubnis. Wird diese erteilt betritt man die fremden Boote ebenfalls nur mit Bootsschuhen und wählt den Weg über das Vorschiff.

Kommunikation an Bord einer Yacht

Bei allen Hafenmanövern gilt, dass diese zuerst genau zwischen Schiffsführer und Crew besprochen werden und diese dann ruhig und ohne große Lautstärke von statten gehen.

Ebenfalls klar sein sollte, dass die Festmacher rechtzeitig klarliegen und die Fender griffbereit sind. Sie werden aber erst unmittelbar vor dem Festmachen außenbords gehängt.

Segler helfen Segler - nicht nur am Bodensee

Andere Segler helfen selbstverständlich einlaufenden Yachten, z.B. durch Annehmen der Festmacherleinen. Bei bereits vertäuten Booten werden die neuen Festmacher so angebracht, dass diese die anderen nicht behindern oder gar beschädigen. Es werden auch stets eigene Festmacher verwendet, auch wenn am Liegeplatz vielleicht schon Festmacher angebracht sein sollten.

Einlaufen in (fremde) Häfen am Bodensee

Wir unter Maschine in einen Hafen eingelaufen (gleiches gilt natürlich auch für das Auslaufen) wählt man dazu die geringste Fahrstufe, als Standgas um Schwell und Lärm weitestgehend zu minimieren. Speziell bei Yachten mit starker Motorleistung ist es darüber hinaus ratsam immer wieder auszukuppeln. Zwar darf laut der Bodensee Schifffahrtsordnung in den Häfen maximal 10 km/h gefahren werden, doch ist dies in der Praxis meist viel zu schnell!